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Koalitionsvetrag und palliative Versorgung

Im beschlossenen Koalitionsvertrag der grossen Koalition zwischen SPD und CDU hat auch die Palliativmedizin Erwähnung gefunden, so dass auch in der neuen Legislaturperiode die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen Thema der Gesetzgebung bleibt. Konkret heisst es dort:

"Speziell im letzten Lebensabschnitt ist die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Viele Menschen wünschen sich, auch bei schweren Erkrankungen bis zuletzt zu Hause versorgt zu werden. Unsere heutigen Angebote tragen diesen Bedürfnissen nur unzureichend Rechnung. Daher müssen im Leistungs-, Vertrags- und Finanzierungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Regelungen zur besseren palliativmedizinischen Versorgung verankert werden."

Auch die Initiative der BAG zur Weiterverwendung verschriebener, aber nicht aufgebrauchter Opiate, die bisher vernichtet werden müssen, hat Eingang in den Vertrag gefunden:

"Es ist zu prüfen, wie eine Verwendung von nicht verabreichten Opiaten und anderen Medikamenten nach dem Tod eines Patienten in Hospizen und Heimen möglich wird."

Keine Erwähnung findet die gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen, obwohl dies in letzter Zeit wiederholt, zuletzt von Bundespräsident Horst Köhler gefordert worden war.

 

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag