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Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung genehmigt

Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit kann die vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung in Kraft treten.

Die Richtlinie war erforderlich geworden, nachdem im Gesundheitsstrukturgesetz ein Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung verankert worden war.

Einige Auflagen wurden vom Bundesministerium formuliert, die dem Inkrafttreten der Richtlinie nicht im Wege stehen.


Wir dokumentieren im Folgenden den Beschluß des Bundesministeriums, den Text der Richtlinie sowie eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes.

Richtlinie

Ministeriumsbeschluß

Stellungnahme DGP DHPV