Veranstaltungen
Palliativmedizin wird Pflichfach in der ärztlichen Ausbildung

Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus wurde im Juni 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist inzwischen in Kraft getreten. Darin wird Palliativmedizin als Pflichtfach in die ärztliche Approbationsordnung aufgenommen. Damit werden in Zukunft bereits Medizinstudenten in den Bereichen Schmerztherapie, Symptomkontrolle sowie Kommunikation mit Schwerkranken und Sterbenden unterrichtet.
Bisher war die Palliativmedizin kein fester Bestandteil der ärztlichen Ausbildung an den Universitäten. Derzeit existieren fünf Lehrstühle für Palliativmedizin in Bonn, Köln, Aachen, München und Göttingen. Drei weitere sollen an den Hochschulen in Erlangen, Mainz und Freiburg hinzukommen.
Prof. Dr. Eberhard Klaschik, langjähriger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin kommentierte diesen Mangel in einer Stellungnahme: «Wir brauchen an jeder deutschen Hochschule, die Ärzte ausbildet, einen Lehrstuhl für Palliativmedizin»
