Viel Aufsehen in der Presse hat ein Beschluss des BGH vom 06.07.2016 erregt. In einigen Publikationen wurde unterstellt, tausende von Patientenverfügungen seien jetzt nicht mehr gültig.

Tatsache ist, dass es auch schon vor der Entscheidung des BGH Patientenverfügungen gab, die aufgrund fehlender Präzisierung in der Praxis kaum anwendbar waren. Daran hat sich durch den Beschluss nichts geändert. Der BGH hat lediglich Kriterien für eine verwertbare Patientenverfügung aufgestellt, die aber auch schon nach der Änderung des Betreuungsrechtes 2009 wesentlich waren.

Der Hospiz- und Palliativ-Verein stellt Formulare für Patientenverfügungen und Vollmachten zur Verfügung, die den genannten Präzisierungen enthalten. Wie bereits in der Vergangenheit steht unser Beratungsteam zu persönlichen Beratungen bereit.

Download der neuen Formulare:

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht