Ab heute gilt auch in NRW die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Masken in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. Wir haben hier noch einmal einige wichtige Hinweise zum Umgang damit zusammengefasst:

1. Trage den Schutz immer, wenn du in engem Kontakt mit Menschen stehst (Nahverkehr und Einkauf).
2. Die Maske muss eng anliegen.
3. Wenn der Stoff feucht ist, sollte sie gewechselt werden.
4. Die Innenseite möglichst nicht berühren, um die Übertragung von Keimen aufs Gesicht zu vermeiden.
5. Die Aussenfläche der Maske möglichst wenig berühren.
6. Entferne die Maske, wenn du nach Hause kommst.
7. Wasche deine Hände gründlich.
8. Die Maske aus Stoff kann auch heiß gebügelt und dann wieder verwendet werden.
9. Sie sollte bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske darf jedoch auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Die Bedeckung schützt nicht die Trägerin oder den Träger, sondern das Gegenüber. Und nach wir vor sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) von Nächsten.

„Wenn ein Betrunkener neben mir in der U-Bahn steht und Wasser läßt, macht es einen großen Unterschied, ob er eine Hose an hat oder nicht. Einmal werde ich nass, einmal die Hose. Masken sind die Hose fürs Gesicht. Und wenn sie nass sind, sollte man sie wechseln. Hosen weiterhin auch.“

Eckart von Hirschhausen