Ambulante Ethikberatung Gütersloh

Unterstützung bei schweren Entscheidungen am Lebensende

Wenn Menschen schwer erkrankt sind oder sich am Lebensende befinden, stehen manchmal herausfordernde ethische Fragen zur medizinischen oder pflegerischen Versorgung an:

• Welche Maßnahmen sind jetzt noch sinnvoll?
• Wie kann der Wille der Patientin oder des Patienten geachtet werden?
• Was tun, wenn Zugehörige, Pflegende oder Ärzt:innen unterschiedliche Sichtweisen haben?

In solchen Situationen kann eine ambulante ethische Fallbesprechung helfen, Klarheit zu gewinnen und gemeinsam tragfähige Entscheidungen zu finden.

Was ist eine ambulante Ethikberatung?

Im Rahmen einer ethischen Fallbesprechung kommen alle beteiligten Personen zu einem moderierten Gespräch zusammen – z. B. Angehörige, Pflegekräfte, Ärzt:innen und weitere Fachpersonen.
Die Moderation übernehmen speziell geschulte und nach den Standards der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) zertifizierte Fachkräfte. Sie sorgen für eine strukturierte, achtsame Gesprächsatmosphäre, in der unterschiedliche Perspektiven gehört und gemeinsame Empfehlungen entwickelt werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ziel ist es, Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person zu ermöglichen – klar, transparent und orientiert an ethischen Prinzipien.

Unsere Angebote

Ethische Fallbesprechung
Begleitung in schwierigen Entscheidungssituationen rund um:
• Lebensverlängernde Maßnahmen
• Umgang mit Patientenverfügungen
• Fragen zu Ernährung, Flüssigkeitsgabe oder Therapiebegrenzung
• Unklarheiten über den mutmaßlichen Patientenwillen

Bildung & Information
• Workshops und Fortbildungen für Fachkräfte
• Vorträge und Veranstaltungen für die Öffentlichkeit
• Austausch zu aktuellen ethischen Themen in der Palliative Care

Fachliche Beiträge & Publikationen
• Fachartikel und Diskussionsbeiträge zu ethischen Fragestellungen am Lebensende

Häufige Fragen

Sie kann hilfreich sein, wenn …
• die Auslegung einer Patientenverfügung unklar ist
• der mutmaßliche Wille nicht eindeutig zu ermitteln ist
• Zugehörige und Fachkräfte unterschiedliche Einschätzungen haben
• es Konflikte um medizinische Maßnahmen, Ernährung oder Therapieabbruch gibt

Eine ethische Fallbesprechung kann initiiert werden durch:
• Betroffene selbst
• Zugehörige
• Pflegerische, ärztliche und weitere begleitende Fachkräfte

1. Anfrage stellen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
05241 – 708 90 50

2. Vorgespräch & Terminvereinbarung
Wir prüfen Ihre Anfrage und stimmen mit allen Beteiligten Ort und Zeit ab.

3. Durchführung der Fallbesprechung
Das moderierte Gespräch dauert in der Regel ca. eine Stunde.

4. Dokumentation
Eine gemeinsame Empfehlung wird schriftlich festgehalten.

Für die Durchführung einer Fallbesprechung wird in der Regel eine Aufwandsentschädigung von 200 € erhoben.

Ansprechpersonen:
Bereitschaftsdienst der ambulanten Ethikberatung (bitte sprechen Sie auf die Mailbox)
05241 – 708 90 50 (ab 24.09.2025)