Assistierter Suizid Rechtslage

„Die rechtliche Zulässigkeit der Suizidhilfe ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geklärt. Die Frage aber bleibt, wie ein ethisch angemessener Umgang mit Suizidhilfewünschen aussehen kann.“

Prof. Dr. Alfred Simon, Medizinethiker und Leiter der Akademie für Ethik in der Medizin beschäftigt sich mit dieser Frage – die auch die Beschäftigten in der Hospiz- und Palliativarbeit umtreibt.

In unserem

Onlinevortrag in der Reihe „Fokus am Mittwoch“ am 2. März 2022

wird Prof. Simon Gelegenheit, Informationen und Impulse bieten, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Wo stehen wir beim Thema assistierter Suizid?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 festgestellt, dass das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung auch die Freiheit einschließt, sich selbst zu töten und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Zugleich hat das Gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund gibt es aktuelle Bestrebungen, die Suizidhilfe gesetzlich neu zu regeln. Der Vortrag beleuchtet, welche Konsequenzen diese Entwicklungen für die Praxis der Hospiz- und Palliativarbeit haben – insbesondere mit Blick auf die Frage nach einem angemessenen Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid.

Der Referent, Prof. Dr. Alfred Simon ist Medizinethiker und leitet die Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen. Er ist Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer und hat federführend an Empfehlungen zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen vor dem Hintergrund der aktuellen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung mitgewirkt.

Fokus am MittwochFokus am MIttwoch
Kompakte Impulse aus Hospiz- und Palliativarbeit
Online-Vortrag mit Diskussion:

„Selbstbestimmung bis zuletzt!? Zum Umgang mit dem assistierten Suizid in der Hospiz- und Palliativarbeit“

Infos und Anmeldung: hier